Übertritt

Ein Übertritt setzt voraus, dass Sie einer anderen christlichen Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören.

Zunächst ist der Austritt aus Ihrer bisherigen Kirche oder Religionsgemeinschaft erforderlich. Dies erfolgt in Hessen bei den Amtsgerichten und in Rheinland-Pfalz bei den Standesämtern.

Wenn Sie im Kirchengebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wohnen (hierzu gehört auch die Evangelische Kirchengemeinde Diedenbergen), können Sie anschließend Ihren Eintritt gegenüber jedem Pfarrer und jeder Pfarrerin der EKHN oder den Bevollmächtigten der Kircheneintrittsstellen erklären - zum Beispiel im „Haus der Kirche" des Evangelischen Dekanats Kronberg.

Das Pfarrehepaar Heinrich und die Mitglieder des Kirchenvorstands der Kirchengemeinde Diedenbergen stehen Ihnen gern für Ihre Fragen und Überlegungen zur Seite.

Sie benötigen eine Taufbescheinigung. Das ausgefüllte Eintrittsformular wird dann an die Landeskirche geschickt. Außer dem Gespräch mit einem Pfarrer, einer Pfarrerin oder einem Bevollmächtigten sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

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